Update Coronaschutzverordnung im Breitensport

die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 18. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Quelle: Landessportbund NRW

Näherre Informationen entnehmt bitte der nachstehenden Tabelle. Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch an Eure ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen oder die jeweilige Abteilungsleitung.

Bitte beachtet die AHA-Regeln weiterhin und seit vorsichtig.

uebersicht 11 01 22

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