Indoor-Training nur noch mit 2G+Testung

Ab dem 28. Dezember 2021 gilt eine neue CoronaSchVO in NRW. Dann ist Sport drinnen nur mit 2G+ möglich. In Innenräumen müssen immunisierte Personen dann zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (keine Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

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